Weiden im Deichbau

Gerd Kühnast, IGB

In dem umfassenden Werk der Autoren Friedrich Müller (Berlin 1917), Friedrich Müller und Otto Fischer (Berlin 1936) und Otto Fischer (Berlin 1958) „Das Wasserwesen an der schleswig-holsteinischen Westküste" finden sich folgende Hinweise auf die seit Jahrhunderten im Deichbau und Küstenschutz verwendeten Materialien, darunter immer wieder Buschholz und Ruten von Weiden.

Schon im frühen 17. Jahrhundert war eine „gemeinsame Pflicht (…) sämtlichen Bewohnern Nordstrands durch herzogliche Verordnung auferlegt. Danach mußte jeder Landeigentümer und Kätner bei seiner Wohnstelle eine bestimmte Anzahl Weiden pflanzen, damit bei etwa eintretenden Deichbrüchen Buschwerk zur Stopfung der Wehlen vorhanden war“. (11/2, S. 197)

In einem Bericht des Stallers der Insel an den Herzog wird von einer Deichbaumaßnahme beim Dorf Brunock berichtet: „Dafür würden 35.000 Bund Strauch (jedes Bund 5 Quartier Band), 9.000 Pfähle zu 9 Fuß und für 200 Rtr Weiden erforderlich" (11/2, S. 197)

1710 erließ der herzogliche Vormund Christian August folgende Anordnung über die Anpflanzung von Buschwerk zu Deichzwecken: Zur Erhaltung und Verbesserung der Deiche, „woran der Eingesessenen besagten Landes Gantze Wolfarth gelegen, wird jederzeit viel Busch und Reiser erfordert." Es ist nun aber mühsam und kostspielig, das Buschwerk „allemahl von anderen Örtern holen zu lassen, auch dasselhe öfters in Eyl vor Geldt nicht zu bekommen“. Daher wird für nötig befunden „daß die gesamte Eingesessene auf dem Lande, wo nicht von andern, doch von Weyden (als welche mit wenigsten Kosten und Mühe fortzubringen sein) langl. plantagie einzurichten.“

Aus diesen Erwägungen wird verordnet, von Anfang ein stehenden Jahres ein jeder Bohlsmann von jeglichen ihm zustehenden 2 Dematen Landes einen Wicheln Baum (Weidenhaum) pflantzen und solches alle Jahr Continuieren, auch ein jeder Kötener jährl zwei Wicheln setzen und dabey was von vorigen Jahren ausgegangen seyn möge, nachpflantzen sollen“. Für jeden nicht gepflanzten Baum ist eine Strafe von 1 Rtr zu erheben.

Allerdings bleibt es den Vorgenannten freigestellt, „ob sie selbige bey ihren Häusern auf den Warften oder bey ihrem Lande an den Gräben und Schloten (Sielzüge) oder sonsten an andern Orten, daß es füglich geschehen, pflanzen wollen.“ Nur muß darauf geachtet werden, die Weiden so zu setzen oder zu befriedigen, daß sie von dem Vieh nicht ruinieret werden können".

Nach einem umfassenden Strafkatalog bei Verstößen gegen diese Ordnung heißt es: „Falls jemand an die Stelle der Weiden Hollandsche Ellern pflantzen will wird ihm selbiges permittieret, wan sie in gebührender Maßen zum Wachstum befördert werden (II 4 S. 28f)

Die heute noch in Eiderstedt vorhandenen Kopfweidenreihen hatten über die Jahrhunderte freilich auch noch eine andere wichtige Funktion. Sie versorgten die Bewohner der holzarmen Marschen, z.T. heute noch, mit Brennholz.


1751 und 1756 ergeht eine Verordnung zum Anpflanzen von Weiden zum Schutz des Elbdeiches vor der Haseldorfer Marsch. An den Alten und Neuen-Felds-Deichen sollten 16 Ruten (73 m) Deicherde, von dem Fuße des Deiches zu rechnen, liegen bleiben voran mit einigen Reihen Weiden bepflanzt werden. (Deichordnung f. d. Haseldorfer Marsch Deichband 13.10.1650, neue Fassung nach1756 (III/6)

1782 werden beim Bau des Eiderkanals Böschungsschäden im Durchstich bei Knapper-Ort durch Abschrägen der Böschung beseitigt und zum Schutz eine Bepflanzung mit Weiden empfohlen. (III/4, S. 121)

1806 schlägt Prof. Viborg aus Kopenhagen vor, das „Spätland" auf Pellworm (für den Deichhau abgegrabenes Land hinter dem Deich) mit Weiden und Erlen zu bepflanzen. (II/4, 28f)

Einen letzten Hinweis auf die Verwendung von Weiden im Küstenschutz finden wir in der Beschreibung über den Buschlahnungsbau rund um die Hallig Langeneß in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts. (I/2 S. 109)

Die heute noch in Eiderstedt vorhandenen Kopfweidenreihen hatten über die Jahrhunderte freilich auch noch eine andere wichtige Funktion. Sie versorgten die Bewohner der holzarmen Marschen, z.T. heute noch, mit Brennholz. Ihre Schnellwüchsigkeit und ihre Anspruchslosigkeit an Boden und Klima waren anderen Holzarten weit überlegen.

Quelle
Müller und Fischer: Das Wasserwesen an der schleswig-holsteinischen Westküste
Berlin 1917, 1936, 1956, 1968


Aus dem IGB-Archiv, Der Maueranker 01/1997

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